Die 245 Dogmen der Kirche

Es folgt eine Liste mit den 245 Lehren der Katholischen Kirche, welche den Status „de fide“ besitzen (höchster Gewissheitsgrad / Dogma). Die Liste stammt von Ludwig Ott und seinem Werk „Grundriß der Katholischen Dogmatik“ und ist daher schon ein bisschen älter und hat somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zusammengetragen wurde die Liste von www.kath-zdw.ch.

Die Lehre von Gott dem Einen der Wesenheit nach

1. Gott, unser Schöpfer und Herr, kann aus den geschaffenen Dingen durch das natürliche Licht der Vernunft mit Sicherheit erkannt werden.
2. Das Dasein Gottes ist nicht bloß Gegenstand der natürlichen Vernunfterkenntnis, sondern auch Gegenstand des übernatürlichen Glaubens.
3. Gottes Wesen ist für den Menschen unbegreiflich.
4. Die Seligen des Himmels besitzen eine unmittelbare, intuitive Erkenntnis des göttlichen Wesens.
5. Die unmittelbare Gottanschauung übersteigt das natürliche Erkenntnisvermögen der menschlichen Seele, ist also übernatürlich.
6. Um Gott wirklich unmittelbar zu schauen, bedarf die Seele des Glorienlichtes.
7. Gottes Wesen ist auch für die Seligen des Himmels unbegreiflich.
8. Die göttlichen Eigenschaften sind sowohl mit der göttlichen Wesenheit als auch unter sich real identisch.
9. Gott ist absolut vollkommen.
10. Gott ist in jeder Vollkommenheit absolut unendlich.
11. Gott ist absolut einfach.
12. Es gibt nur einen einzigen Gott.
13. Der eine Gott ist im ontologischen Sinn wahrer Gott.
14. Gott besitzt eine unendliche Erkenntniskraft.
15. Gott ist die absolute ontologische Güte in sich und in Beziehung zu anderen.
16. Gott ist absolut unveränderlich.
17. Gott ist ewig.
18. Gott ist unermesslich und absolut raumlos.
19. Gott ist im geschaffenen Raum überall gegenwärtig.
20. Das Erkennen Gottes ist unendlich.
21. Gott erkennt alles bloß Mögliche.
22. Gott erkennt alles Wirkliche in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
23. Gott sieht in der scientia visionis auch die zukünftigen freien Handlungen der vernünftigen Geschöpfe mit unfehlbarer Gewissheit voraus.
24. Das Wollen Gottes ist unendlich.
25. Gott will und liebt sich selbst mit Notwendigkeit, die außergöttlichen Dinge hingegen mit Freiheit.
26. Gott ist allmächtig.
27. Gott ist der Herr des Himmels und der Erde.
28. Gott ist unendlich gerecht.
29. Gott ist unendlich barmherzig.
30. Gott ist absolut wahrhaftig.
31. Gott ist absolut treu.
32. Gott ist die absolute sittliche Güte oder Heiligkeit.
33. Gott ist die absolute wohlwollende Güte.

Die Lehre von Gott dem Dreipersönlichen

34. In Gott sind drei Personen, der Vater, der Sohn und der Hl. Geist. Jede der drei Personen besitzt numerisch dieselbe göttliche Wesenheit.
35. Es gibt in Gott zwei innergöttliche Hervorgänge.
36. Subjekt der innergöttlichen Hervorgänge (im aktiven und passiven Sinn) sind die göttlichen Personen, nicht die göttliche Natur.
37. Die zweite göttliche Person geht aus der ersten durch Zeugung hervor und verhält sich deshalb zu ihr wie der Sohn zum Vater.
38. Der Hl. Geist geht aus dem Vater und dem Sohn als einem einzigen Prinzip durch eine einzige Hauchung hervor.
39. Der Hl. Geist geht nicht durch Zeugung hervor.
40. Die Relationen in Gott sind mit der göttlichen Wesenheit real identisch.
41. In Gott ist alles eins, soweit nicht ein Gegensatz der Relation vorhanden ist.
42. Die drei göttlichen Personen sind ineinander.
43. Alle Tätigkeiten nach außen sind den drei Personen gemeinsam.

Die Lehre von Gott dem Schöpfer

44. Alles, was existiert, wurde seiner ganzen Substanz nach von Gott aus nichts hervorgebracht.
45. Gott wurde durch seine Güte bewogen, die Welt frei zu erschaffen.
46. Die Welt wurde zur Verherrlichung Gottes erschaffen.
47. Die drei göttlichen Personen sind ein einziges, gemeinsames Prinzip der Schöpfung.
48. Gott hat frei von äußerem Zwang und innerer Nötigung die Welt erschaffen.
49. Gott hat die Welt gut erschaffen.
50. Die Welt hat einen zeitlichen Anfang genommen.
51. Gott hat die Welt allein geschaffen.
52. Gott erhält alles Geschaffene im Dasein.
53. Gott schützt und leitet durch seine Vorsehung alles Geschaffene.
54. Der erste Mensch wurde von Gott erschaffen.
55. Der Mensch besteht aus zwei Wesensbestandteilen, einem materiellen Leib und einer geistigen Seele.
56. Die vernünftige Seele ist unmittelbar die Wesensform des Leibes.
57. Jeder Mensch besitzt eine individuelle unsterbliche Seele.
58. Gott hat dem Menschen ein übernatürliches Endziel gesetzt.
59. Die Stammeltern waren vor dem Sündenfall mit der heiligmachenden Gnade ausgestattet.
60. Die Stammeltern sündigten durch Übertretung des göttlichen Prüfgebotes schwer.
61. Die Stammeltern verloren durch die Sünde die heiligmachende Gnade und zogen sich den Zorn und Unwillen Gottes zu.
62. Die Stammeltern verfielen dem Tod und der Herrschaft des Teufels.
63. Die Sünde Adams ist durch Abstammung, nicht durch Nachahmung auf alle seine Nachkommen übergegangen.
64. Die Erbsünde wird durch natürliche Zeugung fortgepflanzt.
65. Im Stand der Erbsünde ist der Mensch der heiligmachenden Gnade und ihrer Gefolgschaft sowie der präternaturalen Integritätsgaben beraubt.
66. Die Seelen, die im Stande der Erbsünde aus dem Leben scheiden, sind von der beseligenden Anschauung Gottes ausgeschlossen.
67. Gott erschuf am Anfang der Zeit geistige Wesen (Engel) aus nichts.
68. Die Natur der Engel ist geistig.
69. Die bösen Geister (Dämonen) wurden von Gott gut erschaffen; sie wurden durch ihre eigene Schuld böse.
70. Die sekundäre Aufgabe der guten Engel ist der Schutz der Menschen und die Sorge für ihr Heil.
71. Der Teufel besitzt auf Grund der Sünde Adams eine gewisse Herrschaft über die Menschen.

Die Lehre von der Person des Erlösers

72. Jesus Christus ist wahrer Gott und wesenhafter Gottessohn.
73. Christus hat einen wirklichen Leib, nicht einen Scheinleib angenommen.
74. Christus hat nicht bloß einen Leib, sondern auch eine vernünftige Seele angenommen.
75. Christus wurde aus einer Adamstochter, der Jungfrau Maria, wahrhaft gezeugt und geboren.
76. Die göttliche und die menschliche Natur sind in Christus hypostatisch, d.h. in der Einheit der Person, miteinander verbunden.
77. Die beiden Naturen Christi bestehen nach der Vereinigung ohne Verwandlung und Vermischung in ihrer Eigenart unversehrt fort.
78. Jede der beiden Naturen in Christus besitzt einen eigenen physischen Willen und eine eigene physische Wirkungsweise.
79. Die hypostatische Vereinigung der menschlichen Natur Christi mit dem göttlichen Logos erfolgte im Augenblick der Empfängnis.
80. Die hypostatische Vereinigung wird nie aufhören.
81. Der Akt der hypostatischen Union wurde von den drei göttlichen Personen gemeinsam bewirkt.
82. Die zweite göttliche Person ist allein Mensch geworden.
83. Jesus Christus ist auch als Mensch der natürliche Sohn Gottes.
84. Der Gottmensch Jesus Christus ist mit einem einzigen Kult, und zwar mit dem Gott allein zukommenden absoluten latreutischen Kult, zu verehren.
85. Die göttlichen und menschlichen Prädikate Christi sind dem einen fleischgewordenen Logos zuzuteilen.
86. Christus war frei von jeder Sünde, sowohl von der Erbsünde als auch von jeder persönlichen Sünde.
87. Die menschliche Natur Christi war körperlichen Leiden unterworfen.

Die Lehre vom Werk des Erlösers

88. Der Sohn Gottes ist Mensch geworden, um die Menschen zu erlösen.
89. Der gefallene Mensch kann sich nicht selbst erlösen.
90. Christus ist den Menschen Gesetzgeber und Richter.
91. Der Gottmensch Jesus Christus ist Hohepriester.
92. Christus hat sich am Kreuz als wahres und eigentliches Opfer Gott dargebracht.
93. Christus hat uns durch seinen Opfertod am Kreuze losgekauft und mit Gott versöhnt.
94. Christus hat durch sein Leiden und Sterben Lohn von Gott verdient.
95. Nach dem Tode stieg Christus mit der vom Leib getrennten Seele in die Unterwelt hinab.
96. Am dritten Tage nach seinem Tode stand Christus glorreich von den Toten auf.
97. Christus fuhr mit Leib und Seele in den Himmel auf und sitzt nun zur Rechten des Vaters.

Die Lehre von der Mutter des Erlösers

98. Maria ist wahrhaft Gottesmutter.
99. Maria wurde ohne Makel der Erbsünde empfangen.
100. Maria war Jungfrau vor, in und nach der Geburt.
101. Maria empfing ohne Mitwirkung eines Mannes vom Hl. Geist.
102. Maria gebar ohne Verletzung ihrer jungfräulichen Unversehrtheit.
Ich erlaube mir als Verständnishilfe ein Zitat aus dem Buch: „Die nähere Bestimmung, worin die jungfräuliche Unversehrtheit in der Geburt nach der physiologischen Seite besteht, gehört nicht zum Glauben der Kirche. Nach den Aussagen des kirchlichen Lehramtes und nach den Zeugnissen der Tradition ist jedoch daran festzuhalten, dass die Jungfräulichkeit in der Geburt von der Jungfräulichkeit in der Empfängnis verschieden ist und als ein neues Moment zu ihr hinzukommt.“
103. Maria lebte auch nach der Geburt Jesu jungfräulich.
104. Maria wurde mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommen.

Die Lehre von der Gnade

105. Es gibt eine übernatürliche Einwirkung Gottes auf die Seelenkräfte, die der freien Willensentscheidung vorangeht.
106. Es gibt eine übernatürliche Einwirkung Gottes auf die Seelenkräfte, die mit der freien Willensentscheidung zeitlich zusammenfällt.
107. Zu jedem Heilsakt ist die innere übernatürliche Gnade Gottes (gratia elevans) absolut notwendig.
108. Zum Anfang des Glaubens und des Heiles ist die innere übernatürliche Gnade absolut notwendig.
109. Der Gerechtfertigte kann ohne besondere Hilfe Gottes nicht in der empfangenen Gerechtigkeit bis ans Ende verharren.
110. Der Gerechtfertigte ist ohne besonderes Gnadenprivileg Gottes nicht imstande, das ganze Leben hindurch alle Sünden, auch die lässlichen, zu meiden.
111. Der Mensch kann auch im gefallenen Zustand mit seiner natürlichen Erkenntniskraft religiöse und sittliche Wahrheiten erkennen.
112. Zur Verrichtung einer sittlich guten Handlung ist die heiligmachende Gnade nicht erforderlich.
113. Die Gnade kann durch natürliche Werke weder de condigno noch de congruo verdient werden.
114. Gott gibt allen gerechten hinreichende Gnade (gratia proxime vel remote sufficiens) zur Beobachtung der göttlichen Gebote.
115. Gott hat durch seinen ewigen Willensratschluss bestimmte Menschen zur ewigen Seligkeit vorherbestimmt.
116. Gott hat durch seinen ewigen Willensratschluss bestimmte Menschen wegen ihrer vorhergesehenen Sünden zur ewigen Verwerfung vorherbestimmt.
Hinweis aus dem Buch: Nach der Lehre der Kirche gibt es eine bedingte positive Reprobation, d. h. sie erfolgt mit Rücksicht auf vorausgesehene zukünftige Missverdienste (post et propter praevisa demerita). Die Bedingtheit der positiven Reprobation ist gefordert durch die Allgemeinheit des göttlichen Heilswillens. Diese schließt aus, dass Gott von vorneherein die Verdammung bestimmter Menschen will.
117. Der menschliche Wille bleibt unter dem Einfluss der wirksamen Gnade frei. Die Gnade ist nicht unwiderstehlich.
118. Es gibt eine Gnade, die wahrhaft hinreichend ist und doch unwirksam bleibt (gratia vere et mere sufficiens).
119. Der Sünder kann und muss sich mit Hilfe der aktuellen Gnade auf den Empfang der Rechtfertigung vorbereiten.
120. Ohne Glauben ist die Rechtfertigung eines Erwachsenen nicht möglich.
121. Zum Glauben müssen noch weitere Dispositionsakte hinzukommen.
122. Die heiligmachende Gnade heiligt die Seele.
123. Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu einem Freund Gottes.
124. Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu einem Kind Gottes und verleiht ihm ein Anrecht auf das Erbe des Himmels.
125. Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu einem Tempel des Hl. Geistes.
126. Mit der heiligmachenden Gnade werden die drei göttlichen oder theologischen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe eingegossen.
127. Mit der heiligmachenden Gnade werden auch die moralischen Tugenden eingegossen.
128. Ohne besondere göttliche Offenbarung kann niemand mit Glaubensgewissheit wissen, ob er sich im Stande der Gnade befindet.
129. Das Maß der empfangenen Rechtfertigungsgnade ist nicht bei allen Gerechten gleich.
130. Die empfangene Gnade kann durch gute Werke vermehrt werden.
131. Die Rechtfertigungsgnade ist verlierbar und wird durch jede schwere Sünde verloren.
132. Der Gerechte erwirbt sich durch seine guten Werke wahrhaft Anspruch auf übernatürlichen Lohn von seiten Gottes.
133. Der Gerechtfertigte verdient sich durch seine guten Werke die Vermehrung der heiligmachenden Gnade, das ewige Leben und die Vermehrung der Himmelsglorie.

Die Lehre von der Kirche

134. Die Kirche wurde von dem Gottmenschen Jesus Christus gegründet.
135. Christus hat die Kirche gestiftet, um sein Erlösungswerk für alle Zeiten fortzuführen.
136. Christus hat seiner Kirche eine hierarchische Verfassung gegeben.
137. Die den Aposteln verliehenen hierarchischen Gewalten sind auf die Bischöfe übergegangen.
138. Christus hat den Apostel Petrus zum ersten aller Apostel und zum sichtbaren Haupt der ganzen Kirche bestellt, indem er ihm unmittelbar und persönlich den Jurisdiktionsprimat verlieh.
139. Nach der Anordnung Christi soll Petrus im Primat über die gesamte Kirche für alle Zeiten Nachfolger haben.
140. Die Nachfolger des Petrus im Primat sind die römischen Bischöfe.
141. Der Papst besitzt die volle und oberste Jurisdiktionsgewalt über die gesamte Kirche nicht bloß in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in der Kirchenzucht und der Regierung der Kirche.
142. Der Papst ist, wenn er ex cathedra spricht, unfehlbar.
143. Christus hat die Kirche gestiftet.
144. Christus ist das Haupt der Kirche.
145. Die Kirche ist in der endgültigen Entscheidung über Glaubens- und Sittenlehren unfehlbar.
146. Der primäre Gegenstand der Unfehlbarkeit sind die formell geoffenbarten Wahrheiten der christlichen Glaubens- und Sittenlehre.
147. Die Gesamtheit der Bischöfe ist unfehlbar, wenn sie, entweder auf dem allgemeinen Konzil versammelt oder über den Erdkreis zerstreut, eine Glaubens- oder Sittenlehre als eine von allen Gläubigen festzuhaltende Wahrheit vorlegen.
148. Die von Christus gestiftete Kirche ist einzig und einig.
149. Die von Christus gestiftete Kirche ist heilig.
150. Der Kirche gehören nicht bloß heilige Glieder an, sondern auch Sünder.
151. Die von Christus gestiftete Kirche ist katholisch.
152. Die von Christus gestiftete Kirche ist apostolisch.
153. Die Zugehörigkeit zur Kirche ist für alle Menschen heilsnotwendig.
154. Es ist erlaubt und nützlich, die Heiligen im Himmel zu verehren und sie um Fürbitte anzurufen.
155. Es ist erlaubt und nützlich, die Reliquien der Heiligen zu verehren.
156. Es ist erlaubt und nützlich, die Bilder der Heiligen zu verehren.
157. Die lebenden Gläubigen können den Seelen im Fegfeuer durch ihre Fürbitten (Suffragien) zu Hilfe kommen.

Die Lehre von den Sakramenten

158. Die Sakramente des Neuen Bundes enthalten die Gnade, die sie bezeichnen, und verleihen sie denen, die kein Hindernis entgegensetzen.
159. Die Sakramente wirken ex opere operato.
160. Alle Sakramente des Neuen Bundes verleihen dem Empfänger die heiligmachende Gnade.
161. Drei Sakramente, die Taufe, die Firmung und der Ordo, prägen der Seele einen Charakter, d.h. ein unauslöschliches geistiges Merkmal ein und können deswegen nicht wiederholt werden.
162. Der sakramentale Charakter ist ein der Seele eingeprägtes geistiges Merkmal.
163. Alle Sakramente des Neuen Bundes wurden von Jesus Christus eingesetzt.
164. Es gibt sieben Sakramente des Neuen Bundes.
165. Die Sakramente des Neuen Bundes sind für alle Menschen zum Heile notwendig.
166. Zur gültigen Spendung der Sakrament ist erforderlich, dass der Spender das sakramentale Zeichen in der rechten Weise vollzieht.
167. Der Spender muss ferner die Absicht haben, wenigstens zu tun, was die Kirche tut.
168. Zum würdigen oder fruchtbringenden Empfang der Sakramente ist beim erwachsenen Empfänger eine sittliche Disposition erforderlich.
169. Die Taufe ist ein wahres, von Jesus Christus eingesetztes Sakrament.
170. Materia remota des Taufsakramentes ist wahres und natürliches Wasser.
171. Die Taufe verleiht die Rechtfertigungsgnade.
172. Die Taufe bewirkt die Nachlassung aller Sündenstrafen, sowohl der ewigen als auch der zeitlichen.
173. Die Wassertaufe (baptimus fluminis) ist seit der Promulgation des Evangeliums für alle Menschen ohne Ausnahme zum Heile notwendig.
174. Die Taufe kann von jedem Menschen gültig gespendet werden.
175. Die Taufe kann von jedem noch nicht getauften Menschen im Pilgerstand gültig empfangen werden.
176. Die Taufe der unmündigen Kinder ist gültig und erlaubt.
177. Die Firmung ist ein wahres und eigentliches Sakrament.
178. Ordentlicher Spender der Firmung ist allein der Bischof.
179. In der Eucharistie ist der Leib und das Blut Jesu Christi wahrhaft, wirklich und wesenhaft gegenwärtig.
180. Christus wird im Altarsakrament durch Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in seinen Leib und der ganzen Substanz des Weines in sein Blut gegenwärtig.
181. Die Gestalten von Brot und Wein bestehen nach der Substanzverwandlung fort.
182. In der Eucharistie ist der Leib und das Blut Christi zugleich mit seiner Seele und seiner Gottheit und darum der ganze Christus wahrhaft gegenwärtig.
183. Unter jeder der beiden Gestalten ist der ganze Christus gegenwärtig.
184. In jedem Teil der beiden Gestalten ist nach geschehener Trennung der ganze Christus gegenwärtig.
185. Nach vollzogener Konsekration sind Christi Leib und Blut in der Eucharistie dauernd gegenwärtig.
186. Dem in der Eucharistie gegenwärtigen Christus ist der Kult der Anbetung zu erweisen.
187. Die Eucharistie ist ein wahres, von Jesus Christus eingesetztes Sakrament.
188. Die Materie zum Vollzug der Eucharistie ist Brot und Wein.
189. Für die Unmündigen ist der Empfang der Eucharistie nicht zum Heile notwendig.
190. Die zweigestaltige Kommunion ist weder auf Grund eines göttlichen Gebotes noch als Mittel zum Heile für jeden einzelnen Gläubigen notwendig.
191. Inhaber der Konsekrationsgewalt ist nur der gültig geweihte Priester.
192. Das Sakrament der Eucharistie kann von jedem getauften Menschen im Pilgerstand gültig empfangen werden, auch von den unmündigen Kindern.
193. Zum würdigen Empfang der Eucharistie ist der Gnadenstand und die rechte und fromme Gesinnung erforderlich. De fide bezüglich des Gnadenstandes.
194. Die Hl. Messe ist ein wahres und eigentliches Opfer.
195. Das Messopfer ist nicht bloß ein Lob- und Dankopfer, sondern auch ein Sühn- und Bittopfer.
196. Die Kirche hat von Christus die Gewalt empfangen, die nach der Taufe begangenen Sünden nachzulassen.
197. Durch die kirchliche Absolution werden die Sünden wahrhaft und unmittelbar nachgelassen.
198. Die kirchliche Sündenvergebungsgewalt erstreckt sich auf alle Sünden ohne Ausnahme.
199. Die Ausübung der kirchlichen Sündenvergebungsgewalt ist ein richterlicher Akt.
200. Die im Bußgericht stattfindende Sündenvergebung ist ein wahres und eigentliches, von der Taufe verschiedenes Sakrament.
201. Die aus dem Furchtmotiv hervorgehende Reue ist ein sittlich guter und übernatürlicher Akt.
202. Das sakramentale Sündenbekenntnis ist kraft göttlichen Rechtes angeordnet und zum Heile notwendig.
203. Der Beichtpflicht unterliegen kraft göttlicher Anordnung alle schweren Sünden nach Art, Zahl und artändernden Umständen.
204. Das Bekenntnis der lässlichen Sünden ist nicht notwendig, aber erlaubt und nützlich.
205. Mit der Sündenschuld und der ewigen Strafe werden von Gott nicht immer alle zeitlichen Sündenstrafen nachgelassen.
206. Der Priester hat das Recht und die Pflicht, je nach der Beschaffenheit der Sünden und der Fähigkeit des Pönitenten heilsame und entsprechende Genugtuungswerke aufzuerlegen.
207. Auch die außersakramentalen Bußwerke, wie die Verrichtung freiwilliger Bußübungen und das geduldige Ertragen göttlicher Heimsuchungen, besitzen satisfaktorischen Wert.
208. Die Form des Bußsakramentes besteht in den Absolutionsworten.
209. Die Absolution bewirkt in Verbindung mit den Akten des Pönitenten die Sündenvergebung.
210. Die Hauptwirkung des Bußsakramentes ist die Wiederversöhnung des Sünders mit Gott.
211. Das Bußsakrament ist für die nach der Taufe in schwerer Sünde Gefallenen zum Heile notwendig.
212. Inhaber der kirchlichen Absolutionsgewalt sind allein die Bischöfe und die Priester.
213. Die von Diakonen, Klerikern niedrigeren Ranges und Laien erteilte Absolution kann nicht als sakramentale Lossprechung betrachtet werden.
214. Das Bußsakrament kann von jedem Getauften, der nach der Taufe eine schwere oder lässliche Sünde begangen hat, empfangen werden.
215. Die Kirche besitzt die Gewalt, Ablässe zu verleihen.
216. Der Gebrauch der Ablässe ist für die Gläubigen nützlich und heilsam.
217. Die Letzte Ölung (Krankensalbung) ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetztes Sakrament.
218. Materia remota der Letzten Ölung ist Öl.
219. Die Form besteht in dem die Salbung begleitenden Gebet des Priesters für den Kranken.
220. Die Letzte Ölung verleiht dem Kranken heiligmachende Gnade, um ihn aufzurichten und zu stärken.
221. Die Letzte Ölung bewirkt die Nachlassung der noch vorhandenen schweren und lässlichen Sünden.
222. Die Letzte Ölung bewirkt bisweilen, wenn es dem Seelenheil dienlich ist, die Wiederherstellung der leiblichen Gesundheit.
223. Die Letzte Ölung kann nur von Bischöfen und Priestern gültig gespendet werden.
224. Die Letzte Ölung kann nur von schwerkranken Gläubigen gültig empfangen werden.
225. Die Weihe ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetztes Sakrament.
226. Die Priesterweihe ist Sakrament.
227. Die Bischöfe sind den Priestern übergeordnet.
228. Das Weihesakrament verleiht dem Empfänger heiligmachende Gnade.
229. Das Weihesakrament prägt dem Empfänger einen Charakter ein.
230. Das Weihesakrament verleiht dem Empfänger eine dauernde geistliche Gewalt.
231. Der ordentliche Spender aller Weihestufen, sowohl der sakramentalen als auch der nichtsakramentalen, ist allein der gültig geweihte Bischof.
232. Die Ehe ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetztes Sakrament.
233. Das Ehesakrament verleiht den Ehekontrahenten heiligmachende Gnade.

Die Lehre von Gott dem Vollender

234. Der Tod ist in der gegenwärtigen Heilsordnung eine Straffolge der Sünde.
235. Alle erbsündigen Menschen sind dem Gesetz des Todes unterworfen.
236. Die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes von aller Sündenschuld und Sündenstrafe frei sind, gehen in den Himmel ein.
237. Die himmlische Seligkeit dauert in alle Ewigkeit.
238. Der Grad der himmlischen Seligkeit ist bei den einzelnen Seligen verschieden je nach dem Grade ihrer Verdienste.
239. Die Seelen derer, die im Zustand der persönlichen schweren Sünde sterben, gehen in die Hölle ein.
240. Die Höllenstrafe dauert in alle Ewigkeit.
241. Die Seelen der Gerechten, die im Augenblick des Todes noch mit lässlichen Sünden oder zeitlichen Sündenstrafen belastet sind, gehen in das Fegfeuer ein.
242. Am Ende der Welt wird Christus in Herrlichkeit wiederkommen zum Gericht.
243. Alle Toten werden am Jüngsten Tage mit ihren Leibern wieder auferstehen.
244. Die Toten werden mit (numerisch) demselben Leib auferstehen, den sie auf Erden getragen haben.
245. Christus wird nach seiner Wiederkunft alle Menschen richten.

Themen:
Kewin Miś, der Gründer von katholisch.com, ist ein römisch-katholischer Apologet. Debatten in Kreuzfeuer-Manier sind sein Spezialgebiet.

17 Kommentare

  1. Peter Ruzicka
    27. November 2021 - 13:31

    Widerspricht Dogma 133, wonach wir uns das ewige Leben verdienen, nicht Römer 6,23? – Hier heisst es, das ewige Leben in Christus sei eine Gnadengabe.

    Antworten
    • 3. Dezember 2021 - 17:29

      Wir müssen hier differenzieren. Dogma 133 beschreibt das Meritum de congruo, während Röm 6,23 auf das Meritum de condigno anspielt. Dies ist übrigens durch Dogma 107 abgedeckt. Für die Unterscheidung der beiden Merita empfehle ich mein Debatten-Video ab Minute 17. Dort erkläre ich die Konzepte: https://youtu.be/29rj_g4bQmU?t=1020

      Antworten
      • Peter Ruzicka
        12. Dezember 2021 - 10:05

        Verstehe ich es richtig, dass auch das Meritum de congruo letztlich eine Gnadengabe Gottes ist?

        Antworten
        • 12. Dezember 2021 - 13:17

          Ja, das würde ich auch so verstehen. Um mal Thomas von Aquin sinngemäß aus meinem Kopf heraus zu zitieren: Das Prinzip des Verdienstes ist schon eine Gnade in sich. Also in meinem Worten: Überhaupt die Tatsache, dass wir irgendetwas verdienen können, bedarf schon der gnädigen Ermöglichung Gottes.

          Antworten
  2. 11. Dezember 2021 - 19:11

    Schön! Solch eine Liste war mir bisher nicht bekannt. Aber ich könnte jetzt eine ganze Reihe von Dogmen aufzählen, die ich mit guter Begründung ablehne. Zum Beispiel 228: „Das Weihesakrament verleiht dem Empfänger heiligmachende Gnade.“ und 229: „Das Weihesakrament prägt dem Empfänger einen Charakter ein.“
    Wo war die „heiligmachende Gnade“ und welchen „Charakter“ hatten die Priester und Bischöfe, die z.B. des sexuellen Missbrauchs oder dessen Vertuschung schuldig geworden sind?
    Oder 151: „Die von Christus gestiftete Kirche ist katholisch.“ Dieses Adjektiv (von altgriechisch καθολικός katholikós) bedeutet im Ursprung „allumfassend“, „den ganzen Erdkreis betreffend“. Das ist leider nicht mehr der Fall – woran auch die Päpste verantwortlich sind, die durch vielfältige Ausgrenzungsmaßnahmen „katholisch“ zu einem trennenden Begriff gemacht haben.
    Besonders schräg finde ich 234: „Der Tod ist in der gegenwärtigen Heilsordnung eine Straffolge der Sünde.“ Warum bestraft Gott alle Menschen, wenn doch nur zwei Menschen – Adam und Eva – (die nicht einmal historisch sind) für die (Erb-)Sünde verantwortlich sind?

    Antworten
    • 12. Dezember 2021 - 08:14

      Lieber Klaus Kegebein a.k.a. Shiehallion,

      wir kennen uns ja schon von YouTube, weshalb ich hier jetzt ein bisschen direkter antworte.

      Ich denke hier liegen zum großen Teil Missverständnisse vor:

      Genau wie die Taufe und die Beichte, so verleiht auch die Weihe die „Heiligmachende Gnade“. In allen 3 Fällen verliert man diese jedoch durch eine Todsünde. Heiligmachende Gnade bedeutet ja nicht, dass wir sofort zu vollendeten Heiligen werden. Charakter bezeichnet in der kath. Theologie auch nicht die umgangssprachliche „gute Persönlichkeit“, sondern ist ein Merkmal, was der Seele eingeprägt wird. Dieses werden besagte Priester auch in der Hölle tragen, falls sie dort landen, was klar anzunehmen ist, sofern sie keine aufrichtige Buße bzgl. ihrer Missbräuche tun. In der Hölle dient ihnen dieses Merkmal zur besonderen Beschämung.

      Zu 234: Nun, wenn man mir heute einen Menschen zeigt, der nicht wie Adam und Eva ebenfalls gesündigt hat, dann bin ich mir sicher, dass Gott auch hier mit dem Tod eine Ausnahme machen würde 😉 Die Veranlagung zur Sünde steckt aber in uns allen drinnen, sodass die Frage nach einer theoretischen ungerechtfertigten Strafe an sich auch nur das bleibt: Eine theoretische Frage. Was die Historizität von Adam und Eva angeht, so wäre ich mir von katholischer Seite nicht so sicher, diese abzulehnen 😉

      Die von Christus gestiftete Kirche ist die katholische Kirche. Ja, katholisch ist heutzutage auch eine Konfessionsbezeichnung. Zur klaren Unterscheidung nenne ich diese jetzt hier einmal römisch-katholisch (obgleich ihr auch östliche Kirchen angehören). Die römisch-katholische Kirche ist die Kirche, die von Jesus Christus gestiftet wurde. Sie ist heute katholischer denn je, da in fast jeder größeren Stadt auf dem Globus sie eine Gemeinde hat (kann ich als dauerhaft Weltreisender bestätigen). Wenn sie also jemals katholisch war, dann heute viel mehr als in ihren Anfangstagen. Aber natürlich ist mit katholisch-allumfassend nicht unbedingt nur die geographische Ausbreitung gemeint, sondern vielmehr der Gültigkeitsbereich – und dieser ist seit jeher universell, da Christi Lehre universelle Gültigkeit hat. Ob diese von allen Menschen anerkannt wird, steht freilich auf einem anderen Blatt. Aber für Katholiken ist durch das benannte Dogma diese Gültigkeit und Universalität anzuerkennen, weshalb man als Katholik nicht einfach einer orthodoxen, protestantischen oder anglikanischen Konfession anhängen darf.

      Ja, Definitionen sind immer abgrenzend, auch wenn sie allgemeine Dinge betreffen. Wäre katholisch im Sinne von „ABSOLUT ALLES“ zu verstehen und somit nicht mehr abgrenzend, so wäre es auch als Definition unnütze und eine nichts-sagende Worthülse. Denn wenn ein Wort alles bezeichnet, dann bezeichnet es letztlich auch nichts. Demnach ist Katholisch-sein als Position auch immer eine Negation dessen, was das Katholisch-sein strikt ablehnt. Und hier komme ich auch zu meiner lieb gemeinten Ermahnung:

      Ein Dogma ist nach KKK 88 auch für Klaus Kegebein als getaufter Katholik (war doch so oder?) verpflichtend. Nach CIC Can. 751 ist Klaus Kegebein ein Häretiker, wenn Klaus Kegebein (ab jetzt nach besseren Wissen) weiterhin manche Dogmen (auch mit angeblich gutem Grund) ablehnt. Häretiker erhalten laut CIC Can. 1364 die Exkommunikation. Das kann für das Gemüt ärgerlich sein, aber ich sage nur, wie es ist. Prüfe es gerne nach und entscheide dann, ob eine Angehörigkeit zu dieser Kirche noch sinnvoll ist. Wenn ja, dann sollte es auch nahe liegen, die Dogmen zumind. annehmen zu wollen (ich verstehe, dass es manchmal herausfordernd ist). Um es hier mal ganz plump und weltlich gesprochen auszudrücken: Wenn ich sage, dass ich Bayern München Fan bin, lieber aber gelbe Dortmund Trikots anziehe, dann wäre ich nicht nur nicht aufrichtig, nein, ich würde auch meine Mitmenschen bezüglich meiner Anhänglichkeit an einen bestimmten Verein täuschen. Das ist in dem Interesse von keinem Beteiligten!

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  3. 13. Dezember 2021 - 13:34

    Hallo Dennis,
    vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Das war jetzt aber so viel Stoff, dass ich nur stichwortartig darauf antworten kann.
    • „Heiligmachende Gnade“ / „Charakter“: Wenn Menschen mit diesen Gaben genauso FALSCH handeln können wie Menschen ohne sie RICHTIG handeln können, was nützen sie dann? Dann sind sie nur ein wertloses Etikett…
    • Erbsünde: Natürlich sündigen alle Menschen – aber das Dogma besagt nicht, dass ALLE Sünder, sondern dass speziell ADAM und EVA für den Tod verantwortlich sind. Warum müssen ALLE Menschen sterben, nur weil zwei Menschen einmal vom falschen Baum gegessen haben?
    • Tod: Der Tod ist keine Strafe, sondern unlösbar mit dem Leben (wie Gott es geschaffen hat) verknüpft – und deswegen Teil des Schöpfungsplans. (Es würde auf der Welt ziemlich eng werden, wenn sich Adam und Eva an die „Regeln“ gehalten hätten und deswegen der Tod nicht existieren würde.)
    • Historizität von Adam und Eva: Können Sie mir einen bedeutenden Theologen, Papst oder Bischof (der Neuzeit) nennen, der daran glaubt?
    • Römisch-katholische Kirche: Das Dogma selbst nennt die Kirche nur „katholisch“. Sie machen daraus „römisch-katholisch“ – ein konfessionell trennender Begriff. WARUM die „römisch-katholische Kirche“ die von Jesus Christus gestiftete ist, erklären Sie nicht. Er selbst sagte davon nichts.
    • Geographische Ausbreitung: Die Verbreitung entscheidet nicht, was wahr ist. Dass die röm.-kath. Kirche so weit verbreitet ist, hängt ja wohl auch mit der Missionierung mit Schwert und Scheiterhaufen zusammen.
    • „Universelle Gültigkeit“: So wie ALLE Menschen gesündigt haben, so haben sich auch ALLE Konfessionen geirrt und der „universellen Lehre Christi“ zuwider gehandelt. Auch die römisch-katholische Kirche. (Muss ich dafür Beispiele nennen?)
    • Katholikós: Ich habe nicht behauptet, dass damit „absolut alles“ gemeint ist.
    • Verpflichtendes Dogma: Gemäß Katechismus bin ich nicht nur BERECHTIGT, sondern sogar VERPFLICHTET, meinem Gewissen zu folgen. Ja, die Ablehnung der Dogmen ist für mich eine Gewissensfrage!
    • Exkommunikation: Alle Priester meiner Stadt kennen meine „häretischen“ Einstellungen. (Sogar mein Erzbischof…) Niemand käme auf die Idee, mir die Kommunion zu verweigern. (Machen sich diese Priester damit auch zu Häretikern?)
    • Fußball-Fans: Meine Ablehnung der Dogmen geht doch ein wenig über die Trikotfarbe hinaus… Aber um bei diesem Beispiel zu bleiben: Vielleicht ist es aufrichtiger (und mutiger), wenn ich mich mit einem „falschen“ Trikot in den Fanblock meines Vereins stelle – statt den Verein zu wechseln. Aufrichtiger und mutiger jedenfalls, als jemanden auszugrenzen, nur weil das Weiß-Blau seines Trikots nicht ganz den richtigen Farbton hat oder sein Fangesang nicht bayerisch genug ist (ganz plump und weltlich gesprochen).
    • Häresie: Ob mein Glauben (und mein Leben) römisch-katholisch genannt werden kann, ist mir eigentlich ziemlich schnuppe. Interessanter finde ich, ob mein Glaube und Leben CHRISTLICH genannt werden kann. Diese Entscheidung überlasse ich aber nicht einer Institution, die sich bis in die Gegenwart als moralisch reichlich inkonsequent zeigt (muss ich dafür Beispiele nennen?), sondern dem „Chef“ persönlich. Vor dem „Jüngsten Gericht“ (das sicher kein Gericht, sondern eine rauschende Willkommensfeier sein wird) habe ich keine Angst.

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    • 25. Dezember 2021 - 08:38

      Ich gehe auch einfach mal kurz auf die Stichworte ein. Vielleicht schreiben wir irgendwann mal ausführliche Artikel zu allen genannten Punkten:
      • „Heiligmachende Gnade“ / „Charakter“: Die heiligmachende Gnade ist keine Garantie, dass man heilig lebt. Nur kann man nicht heilig leben ohne die heiligmachende Gnade. Sie ist also notwendige Bedingung, aber nicht hinreichende Bedingung. Der freie Wille des Menschen muss immer mit der Gnade kooperieren.
      • Erbsünde: Wir haben aber von Adam und Eva die sündige Natur mitbekommen. Deswegen haben wir alle auch eigene, aktuelle Sünden. Somit sind wir ohnehin nicht zu entschuldigen, weshalb sich die Frage erübrigt, warum wir auch sterben müssen, nur weil die Ureltern gesündigt haben.
      • Tod: Nein, der Tod ist nicht Teil der ursprünglichen Schöpfung Gottes. Ob es irgendwann einmal zu eng wird, können wir getrost Gott überlassen – vielleicht reicht auch Elon Musk 😛 Eventuell hätte Gott nach Adams Gehorsam direkt eine Neuschöpfung gemacht und die beiden ersten Menschen wären direkt ins Heil eingegangen nach bestandenem Test. Das bleibt natürlich alles Spekulation.
      • Historizität von Adam und Eva: Das ist ganz klar katholische Lehre, da es immer geglaubt wurde, selbst wenn das heute kein Theologe mehr glauben würde (was nicht der Fall ist). Da man Neuzeit unterschiedlich datieren kann, hier einfach ein Link mit Äußerungen aus der Kirchengeschichte (auch von Päpsten und Bibelkommissionen im Post-Darwin-Zeitalter: http://www.katholische-schoepfungslehre.de/40680.html
      • Römisch-katholische Kirche: Ja, RKK ist streng genommen der falsche Begriff, da es auch weitere katholische Kirchen nimmt. Dennoch ist es mittlerweile notwendig, diesen Begriff zu wählen, um deutlich kenntlich zu machen, dass man nur jene katholischen Kirchen meint, die in Union mit Rom sind. Diese bilden als gesamtes die „Katholische Kirche“, welche konfessionell mit der nur römischen Kirche übereinstimmt. Wenn in alten Bekenntnisschriften also nur von katholischer Kirche oder gar nur von Kirche die Rede ist, dann ist das einfach der Zeit geschuldet. Gemeint war damit immer die rechtgläubige, also heute konfessionell gesehen die römisch-katholische Kirche (und ihre Unions-Kirchen). Es wäre anachronistisch zu meinen, dass damit jede beliebige Kirche heutzutage gemeint ist. Auch wenn Jesus von der Kirche spricht, so meint Er damit genauso wenig die Zeugen Jehovas, Mormonen oder sonst welche Organisationen, auch wenn sie 1000 mal im Namen „Kirche“ stehen haben oder sich sogar „katholisch“ nennen. Namens-Etiketten sind leicht vergeben.
      • Geographische Ausbreitung: Ja, geographische Ausbreitung alleine ist noch kein Argument für Wahrheit, aber eben ein Argument für Katholizität in dem Sprachgebrauch, der hier einfordert wird (allgemein, universell). Wichtiger aber, als die geographische Ausbreitung (die durch Verfolgung auch wieder verloren gehen könnte), ist die zeitlich-inhaltliche Kontinuität, also die Ausbreitung über die Zeitachse. Und da sind etwa die lutherischen Kirchen oder die vorherige Woche gegründete Freikirche einfach keine Alternative – höchstens die sogenannten orthodoxen Kirchen.
      • „Universelle Gültigkeit“: Ja, auch Mitglieder und sogar institutionelle Organe und Amtsinhaber der RKK haben geirrt. Die Nuance ist hier jedoch der Gewissheitsgrad bestimmter Lehren. Die Kirche ist nur unfehlbar, wenn sie auch diesen Anspruch hat (sprich wenn sie Dogmen (de fide) verkündet, z.B. durch eine ex cathedra Aussage ihres Kopfes (Papst)). Wenn die Kirche aber selbst noch nicht den Anspruch hat, eine Lehre als definitiv zu verkünden, dann kann man das ihr auch nicht nachträglich zum Vorwurf machen. Irren kann ich nur, wenn ich mich festlege. Und selbst wenn ich gegen meine eigenen Festlegungen durch mein Verhalten zuwiderhandle, so wäre dies dann Heuchelei, aber keine Irrlehre. Ja, Mitglieder der RKK haben als menschliche Sünder geheuchelt und gegen ihre eigenen Lehren gehandelt. Die offiziellen und definitiven Lehren stehen aber trotzdem als universell gültig da. Gesetze werden ja auch nicht dadurch ungültig, dass ich sie breche.
      • Verpflichtendes Dogma: Nur, wenn das Gewissen auch gebildet ist. Ich kann nicht einfach hergehen und morden, Götzendienst betreiben und Jesus verfluchen (um es mal überspitzt zu formulieren) und mich dann herausreden, dass ich nur meinem Gewissen gefolgt bin. So schreibt der Katechismus auch (und das darf nicht einseitig übergangen werden): „KKK 1783 Das Gewissen muß geformt und das sittliche Urteil erhellt werden. Ein gut gebildetes Gewissen urteilt richtig und wahrhaftig. Es folgt bei seinen Urteilen der Vernunft und richtet sich nach dem wahren Gut, das durch die Weisheit des Schöpfers gewollt ist. Für uns Menschen, die schlechten Einflüssen unterworfen und stets versucht sind, dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen, ist die Gewissenserziehung unerläßlich.“ Zur kirchlichen Autorität zählen auch ihre Dogmen. Lies also bitte auch einmal durch, was der Katechismus über das irrende Gewissen schreibt.
      • Exkommunikation: Sie können ja gerne Ihre Priester beim Apostolischen Nuntius melden und schauen, wie dieser bzgl. einer Exkommunikation entscheidet. Nein, diese Priester machen sich dadurch nicht notwendigerweise zu Häretikern, womöglich aber zu Sündern und Brechern des Kirchenrechtes. Häretiker wären sie nur, wenn sie Ihren Häresien beipflichten und somit zustimmen.

      Das Fußball-Beispiel habe ich erwähnt, um die Absurdität Ihres Verhaltens aufzuzeigen. Lassen Sie mich es deutlicher machen, um auch die moralische Verwerflichkeit Ihres Verhaltens aufzuzeigen: Wenn ich in meinem Laden einen Beef-Burger verkaufe und dort ein Etikett draufklebe „vegan“, dann wäre das eine Täuschung meiner Mitmenschen und würde auch der Marke Schaden zufügen. Wenn Sie sich also als katholisch betiteln, aber inhaltlich und vom Lebensstil eher wie ein Protestant wandeln, dann täuschen Sie damit Mitmenschen, die dann ihre Ansichten mangels besseren Wissens als katholisch aufnehmen. Damit werte ich noch nicht einmal, ob Ihr Verhalten oder Ihre Lehren gut oder schlecht sind. Selbst wenn sie gut, richtig und schön sind, so täuschen Sie immer noch etwas vor, was nicht der Fall ist. Und wenn Sie doch die Kirche inhaltlich ablehnen, wieso ziehen sie dann nicht die Konsequenzen und werden Protestant? Das rate ich auch Ihren Priestern, wenn diese Ihnen inhaltlich beipflichten. Niemandem ist geholfen, wenn wir Definitionen verwässern und Etiketten-Schwindel begehen. Weder Sie werden damit glücklich, noch können wir unsere Inhalte leicht vermitteln, wenn Leute wie Sie sich katholisch nennen, obwohl sie eher protestantische Thesen vertreten. Das trägt nur zur Verwirrung bei. Das sage ich nicht, weil ich nicht möchte, dass sie auch überzeugt katholisch werden. Solange dies aber nicht der Fall, müssen wir uns aber nicht in die eigene Tasche lügen, sondern sollten lieber auch die äußere Realität den Tatsachen anpassen. Ich war schonmal katholisch auf dem Papier und inhaltlich jedoch nicht. Als ich dann überzeugter Protestant wurde und gemerkt habe, dass ich inhaltlich eigentlich total anti-katholisch bin, habe ich dann auch die Konsequenz gezogen und bin aus der Kirche ausgetreten.

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  4. 27. Januar 2022 - 14:33

    Zu exakt diesem Thema steht heute in der „Neuen KirchenZeitung“ (meiner Bistumszeitung) ein Beitrag von Susanne Haverkamp. Sie antwortet auf eine Leseranfrage:

    „[…] Als ich Ihre Frage las, musste ich erst einmal googlen, welche 245 Dogmen das sein mögen. Ich hatte trotz Theologiestudium noch nie davon gehört. […]
    Allerdings ist schwer nachzuvollziehen, warum ein Satz von ihm [gemeint ist Ludwig Ott, der Autor der Liste] als unbedingt zu glauben eingestuft wird – jedenfalls nicht, weil er irgendwann formell als Dogma verkündet wurde. […]
    Wieder andere sind, um Ihre Frage aufzugreifen, nicht mehr aktuell. Zum Beispiel Satz 163: ‚Alle Sakramente des Neuen Bundes wurden von Jesus Christus eingesetzt.‘ Tatsächlich hat es jahrhunderte gedauert, bis sich unsere sieben herauskristallisiert hatten; Jesus selbst hätte nicht einmal das Wort Sakrament gekannt. […]
    Aus den wenigen, eher zufällig herausgegriffenen Beispielen können Sie erkennen: Es gibt Gründe, weshalb ich von dieser Zahl von 245 zu glaubenden Dogmen noch nie gehört habe. Sie stammt von einem deutschen Professor und hat selbst keine dogmatische Gültigkeit.
    Deshalb kurz und knapp: SIE UND ICH SIND AUCH DANN KATHOLISCH, WENN WIR NICHT JEDEM SATZ ZUSTIMMEN. […]“

    (Hervorhebung im letzten Satz von mir.)

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    • 29. Januar 2022 - 09:33

      Ja, natürlich ist Ludwig Ott als Professor nicht unfehlbar, obgleich er natürlich eine sehr große Autorität in seinem Gebiet ist, an die so mancher Kommentator nicht heran reicht.

      Zur Kritik: Also allein das Konzil von Trient spricht das Anathema schon darüber aus, wenn man leugnet, dass Christus die Sakramente der Eucharistie (1733), Weihe (1773), Ehe (1801), Krankensalbung (1716), Buße (1701) eingesetzt hat. Klammern geben die Denzinger-Nummern als Referenz an. Dass die Taufe von Christus eingesetzt ist, wird niemand verleugnen, der den Missionsbefehl aus Mt 28 kennt.

      Das einzige Sakrament, wofür ich auf die Schnelle kein eindeutiges kirchliches Urteil gefunden habe, ist die Firmung. Aber hier hat sich die Kirche auch schon zumind. zu der Behauptung geäußert, dass diese nicht apostolisch sei (3444; gegen die Modernisten). Ich denke aber, das Ludwig Ott auch hier sicherlich eine gute Quelle des Lehramtes hat. Die Idee aber, dass sich die Sakramente erst im Laufe der Jahrhunderte entwickelt haben, wird somit von der kath. Kirche verurteilt und ist nicht katholisch, sondern „anathema“! Dass Jesus das Wort „Sakrament“ nicht kannte, ist ein absolut schwaches Argument. Ich bin mir sicher, dass Jesus auch das ebenso lateinisch-stammige Wort „Trinität“ nicht kannte. Was soll das jetzt belegen? Dass Jesus nicht an die Trinität glaubte? Vielleicht kannte Jesus auch den Namen „Jesus“ nicht, da dies die griechische Variante „Iesous“ von „Jeschua“ ist. Demnach musste Jesus dann ja auch kein Konzept von Jesus gehabt haben.

      Wenn Sie mir zeigen können, dass einer der Sätze, die Ludwig Ott zusammengetragen hat, nicht die Gewichtung „de fide“ verdient, dann können wir darüber sprechen, ob man diesem zustimmen muss. Wenn sie aber „de fide“ sind, kann man diese nicht mit Überzeugung leugnen und weiterhin katholisch sein. Auf dem Papier meinetwegen, aber nicht vor Gott.

      Antworten
  5. Peter Ruzicka
    13. Februar 2022 - 13:05

    Nach Dogma 109 kann der Gerechtfertigte ohne besondere Hilfe Gottes nicht…bis ans Ende verharren. Dürfen wir davon ausgehen, dass uns diese Hilfe geschenkt wird (s. Philipper 4,13)?

    Antworten
    • 18. Februar 2022 - 17:21

      Ja, können wir. Allerdings ist das Heil und die Sicherheit des Heils nicht bedingungslos. Es ist kein Determinismus und schon gar kein Automatismus, sondern bedarf der ausdauernden Mitwirkung des Menschen.

      Antworten
      • Peter Ruzicka
        20. Februar 2022 - 19:27

        Das leuchtet ein, als Beleg sehe ich z. B. 1.Joh.2 24: Was ihr von Anfang an gehört habt, bleibe in euch! Wenn in euch bleibt, was ihr von Anfang an gehört habt, werdet auch ihr in dem Sohn und in dem Vater bleiben.

        Antworten
  6. Dominik B.
    20. April 2023 - 12:07

    Danke für die Auflistung! Gott Vergelt’s!

    Antworten
  7. Karl
    9. Mai 2023 - 12:23

    Kann mir jemand erklären, wie dieses Dogma zu verstehen ist:

    41. In Gott ist alles eins, soweit nicht ein Gegensatz der Relation vorhanden ist.

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